Wir alle haben das Bedürfnis, unser Leben möglichst selbstbestimmt zu gestalten. Geistige und körperliche Gesundheit sind hierfür die Grundvoraussetzung. Jeden von uns kann jedoch das Schicksal ereilen, dass wir aufgrund eines Unfalles oder einer schweren Krankheit nicht mehr in der Lage sind, unsere Angelegenheiten selbst wahrzunehmen. Damit auch in solchen Situationen der eigene Wille berücksichtigt wird, sollte man rechtzeitig entsprechend rechtlich vorsorgen.

Es ist mir ein besonderes Anliegen, die Bedürfnisse älterer Menschen  entsprechend zu berücksichtigen. Ich nehme mir gerne die Zeit, Sie umfassend zu beraten und auf Ihre Fragen in aller Ruhe einzugehen. Sollten Sie es wünschen, komme ich zu dem Beratungsgespräch auch gerne zu Ihnen nach Hause.

Erbrecht

Mit 1.1.2017 sind im Erbrecht umfassende Änderungen in Kraft getreten. In einem Beratungsgespräch informiere ich Sie gerne über die (neuen) gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Auswirkungen auf ein allfälliges bereits errichtetes Testament.

Ich analysiere gemeinsam mit Ihnen Ihre familiäre und vermögensrechtliche Situation und berate Sie, welche Regelungen in Ihrem konkreten Fall am Besten geeignet sind, insbesondere auch um späteren Streitigkeiten wirksam vorzubeugen. Ich unterstütze Sie bei der rechtswirksam Errichtung Ihres Testaments sowie bei entsprechenden Alternativen, wie insbesondere dem Abschluss von Schenkungsverträgen.

Auf der anderen Seite berate ich Sie vor der Errichtung eines Erbverzichtes oder Pflichtteilsverzichtes, über Ihre Ansprüche als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter sowie bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche in strittigen Erbfällen. Ich vertrete Sie auch im Verlassenschaftsverfahren sowie in einem allfälligen anschließenden Gerichtsverfahren.

Unternehmensnachfolge

Insbesondere als Unternehmer ist es wichtig, sich rechtzeitig Gedanken über eine Nachfolgeregelung machen, um das eigene Lebenswerk bestmöglich für die Zukunft zu erhalten. Ich entwerfe für Sie eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Nachfolgeplanung, die Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen entspricht und sämtliche erb-, familien- und gesellschaftsrechtliche Aspekte Ihrer konkreten Situation berücksichtigt.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung kann man im Vorhinein festgelegen, welche medizinischen Heilbehandlungen im Falle des späteren Verlustes der Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit nicht vorgenommen werden sollen (zB. Ernährung mittels PEG-Sonde). Die wirksame Errichtung einer Patientenverfügung setzt neben einem ärztlichen Aufklärungsgespräch voraus, dass diese vor einem Rechtsanwalt (oder bestimmten anderen Juristen) errichtet wird. Gerne informiere ich Sie über die rechtlichen Auswirkungen der Patientenverfügung und unterstütze Sie bei der richtigen Wahl der Formulierung, sodass im Ernstfall nur jene medizinischen Maßnahmen ergriffen werden, die Sie tatsächlich für sich wollen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann man rechtzeitig regeln, wer einen im Falle des Verlusts der Geschäftsfähigkeit vertreten darf. Bei entsprechender Formulierung kann mit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht auch die Bestellung eines Sachverwalters vermieden werden. Ich berate Sie insbesondere darüber, welche Angelegenheiten in Ihrem konkreten Fall von der Vorsorgevollmacht umfasst sein sollten und erarbeite für Sie die richtigen Formulierungen.

Weiters berate ich Sie gerne bei Fragen zur Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger sowie Sachwalterschaft und übernehme auch Sachwalterschaften für Ihre Angehörigen.

Mein Beratungsangebot:

» Beratung bei Vermögens- und Unternehmensnachfolge

» Verfassen von Testamenten und anderen letztwilligen Anordnungen

» Beratung und Vertretung in Verlassenschaftsverfahren

» Vertretung in Erbschaftsprozessen

» Patientenverfügungen

» Vorsorgevollmachten

» Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger

» Beratung / Übernahme von Sachwalterschaften

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